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Wie kann ich Daten für die Steuererklärung (Anlage V) bereitstellen und exportieren?
Wie kann ich Daten für die Steuererklärung (Anlage V) bereitstellen und exportieren?

Erfahren Sie wie Sie die Daten für die Anlage V der Einkommensteuererklärung (bzw. Feststellungserklärung) bereitstellen und exportieren.

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Verfasst von hellohousing Team
Vor über einer Woche aktualisiert

Hintergrund Anlage V

Als Vermieter müssen Sie Einkünfte, die Sie aus der Vermietung Ihrer Immobilie erzielen, versteuern. Wenn Sie als Privatperson Mieteinnahmen erzielen, werden diese zusammen mit anderen Einkünften in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Hierfür füllen Vermieter die Anlage V der Einkommensteuererklärung aus. Die Mieteinahmen sind Bestandteil des zu versteuernden Gesamteinkommens und werden mit dem persönlichen Steuersatz des Vermieters bzw. der Vermieterin besteuert.

Auch wenn Sie gemeinschaftlich mit anderen Privatpersonen (z.B. als Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft) eine Immobilie vermieten, müssen Sie die Anlage V ausfüllen. Diese wird jedoch nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung sondern als sogenannte „gesonderte einheitliche Feststellung“ eingereicht. Ansonsten unterscheidet sich die Anlage V der Feststellungserklärung nicht von der Anlage V der Einkommensteuererklärung. Die ermittelten Einkünfte (oder Verluste) werden dann anteilig auf die Eigentümer aufgeteilt.

Hinweis: Lesen Sie mehr zum Thema Anlage V in diesem Blog-Artikel.

Datenexport für Anlage V mit hellohousing

Wenn Sie Ihre Immobilie mit hellohousing verwalten, ist ein Großteil der Daten, die für die Übermittlung der Anlage V benötigt werden, bereits vorhanden. Mit dem Datenexport für Anlage V können Sie sich die in hellohousing vorhandenen Daten und Informationen anzeigen lassen und exportieren. So können Sie die Daten direkt in Ihr Steuerprogramm übernehmen oder an Ihren Steuerberater weiterleiten.

Datenexport für Anlage V in der hellohousing Webapp

Datenexport für Anlage V stellt die Daten für die Steuererklärung bereit und erlaubt den diese zu exportieren

Um den Datenexport für Anlage V von hellohousing zu nutzen, klicken Sie links im Hauptmenü auf Buchhaltung und wechseln Sie dann oben rechts auf den Reiter Anlage V. Sie sehen eine Darstellung ähnlich der obigen Abbildung.

Im ersten Teil finden Sie die Werte für die Anlage V, die hellohousing auf Basis Ihrer Daten ermittelt hat. Für jeden Datenpunkt sehen Sie links den Zeilenverweis der Anlage V. Rechts können Sie den Wert kopieren, um diesen in Ihr Steuerprogramm zu übernehmen. Sie können über den Rechtspfeil auch zu den Detaildaten für die jeweilige Position springen.

Im unteren Teil (Anlage) finden Sie für Details zu jeder Ausgaben- oder Einnahmenposition. Hier können Sie die Angaben prüfen und ggf. anpassen.

Ausgaben im Belegmanager erfassen

Damit der Datenexport für die Anlage V möglichst vollständig ist, sollten Sie alle Belege und Zahlungen fortlaufend im hellohousing Belegmanagement erfassen. Jedem Beleg lässt sich im Belegmanager eine steuerliche Kostenart zuordnen, welche den Kategorien der Anlage V entsprechen.

Jedem Beleg kann eine "Steuerliche Kostenart" zugewiesen werden.

Für den Datenexport Anlage V ermittelt hellohousing dann die entsprechenden Belege für das Steuerjahr, berechnet die relevanten Beträge und befüllt die entsprechenden Positionen für den Datenexport.

Mieteinkünfte für Anlage V hinterlegen

Die Höhe der Mieteinkünfte im Datenexport Anlage V basiert auf den hinterlegten Daten zur Kaltmiete und Vorauszahlungen, die Sie im Menü Mieter hinterlegt haben. Stellen Sie sicher, dass Änderungen in der Miete und etwaige ausgebliebene Zahlungen, dort vermerkt sind.

Exportfunktion

Sie können entweder einzelne Beträge kopieren und in Ihr Steuerprogramm übernehmen oder alle Daten für die Anlage V in Gänze exportieren und so an Ihre Buchhaltung bzw. den/die Steuerberater/-in weiterleiten. Die Exportfunktion finden Sie oben rechts in der Ansicht.

Als Formate steht ein Excel Export bzw. oder eine PDF Datei zur Verfügung. Auch das Herunterladen aller Belege für das Steuerjahr ist möglich.

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