Was ist die CO2-Steuer?
Die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas gibt es bereits seit 2021. Die CO2-Abgabe besteuert den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2), der bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen entsteht. Die steigende Konzentration von Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre ist einer der Haupttreiber des Klimawandels. Die CO2 Steuer reflektiert die Kosten der klimaschädlichen CO2-Emissionen, erhöht den Preis fossiler Brennstoffe und bietet einen finanziellen Anreiz zur Einsparung von CO2-Emissionen.
Die CO2 Steuer ist Bestandteil der Brennstoffkosten und wurde bisher alleine von den Mietern im Rahmen der Heizkostenabrechnung bezahlt. Da Mieter aber keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes haben und um die Mieter finanziell zu entlasten, ist seit 2023 eine Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter vorgesehen.
Die Aufteilung richtet sich dabei nach einem 10-Stufen Modell. Für ineffiziente Gebäude mit hohen CO2 Ausstoß im Vergleich zur beheizten Fläche, muss der Vermieter eine höheren Anteil an den CO2 Kosten übernehmen als bei effizienten Gebäuden mit niedrigem Verbrauch.
Mehr Information zum Thema finden Sie in unserem Blogartikel:
Aufteilung der CO2-Steuer in hellohousing
Die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter in hellohousing erfolgt automatisch im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Die hellohousing Software berücksichtigt dazu automatisch die Brennstoffmenge, ermittelt daraus die CO2-Emissionen und die entsprechende CO2-Steuer. hellohousing berechnet außerdem die Einstufung des Gebäudes anhand des 10-Stufen Modells und nimmt die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter vor.
Manuelle Eingaben durch den Nuzter sind in der Regel nicht erforderlich, es sei denn Sie wollen Besonderheiten der Immobilie berücksichtigen lassen.
hellohousing fügt automatisch eine Kostenposition CO2-Steuer Erstattung Vermieteranteil der Aufstellung der Heizkosten hinzu. Hierbei handelt es sich um eine Gutschrift, die die Heizkosten der Mieter reduziert.
hellohousing ergänzt automatisch eine Kostenposition CO2-Steuer Erstattung Vermieteranteil
Aufteilung der CO2 Kosten deaktivieren
Die Aufteilung der CO2-Steuer kann durch das Setzen des Häckchen keine CO2-Steuer ausweisen im Heizkostenrechner deaktiviert werden.
CO2-Steuer bei Gewerbenutzung, Denkmalschutz oder baurechtlichen Einschränkungen
Wird ihr Mietobjekt hauptsächlich an Gewerbemieter vermietet oder unterliegt es baurechtlichen Einschränkungen, dann gilt eine andere Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter. In diesem Fall setzen Sie das entsprechenden Häckchen, das für Ihr Objekt zutrifft, damit die Aufteilung entsprechend angepasst werden kann.
CO2-Emissionen manuell erfassen
hellohousing berechnet die CO2-Emission für Ihr Objekt auf Basis der Brennstoffmenge und der amtlichen Emissionsfaktoren. Wünschen Sie eine manuelle Eingabe der CO2 Emissionen, kann der automatisch berechnete Wert überschrieben werden. Eine manuelle Eingabe ist u.a. erforderlich, wenn Sie statt der Brennstoffmenge die Heizleistung erfassen (z.B. bei Hybridheizungen).
Beheizte Fläche anpassen
Für die Einstufung Ihres Objekts nach dem 10-Stufen Modell wird das Verhältnis von Emissionen zu Wohnfläche ermittelt. hellohousing nutzt dazu die hinterlegten Mietflächen. Ist eine Anpassung der Fläche erforderlich, da z.B. ein Teil der Mietfläche nicht zentral beheizt wird, können Sie die beheizte Fläche auch manuell anpassen. Gehen Sie dazu ins Menü Immobilie und dort in die Registerkarte Heizung.