Umsatzsteuer und Lohnkosten ausweisen
hellohousing ermöglicht es Ihnen die Umsatzsteuer sowie die anteiligen Lohnkosten nach §35a EStG in der Nebenkostenabrechnung auszuweisen. Der Umsatzsteuer-Ausweis ermöglicht es gewerblichen Mietern, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Hinweis: Details zum Thema Umsatzsteuer bei der Vermietung erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Der Ausweis der Lohnkosten nach §35a EStG erlaubt es privaten Vermietern, diese in der persönlichen Einkommenssteuererklärung anzusetzen.
Um die Umsatzsteuer und Lohnkosten auszuweisen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Erfassen der Umsatzsteuer und Lohnkosten im Belegmanager
Erfassen der Umsatzsteuer und Lohnkosten direkt bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung
In diesem Artikel beschreiben wir beide Varianten.
Hinweis: Die Nebenkostenabrechnung für gewerbliche Mieter mit MwSt.-Ausweis ist im hellohousing Premium oder Professional Paket verfügbar.
Erfassen der Umsatzsteuer und Lohnkosten im Belegmanager
Sie können die enthaltene Umsatzsteuer und die enthaltenen Lohnkosten direkt beim Erfassen eines Beleges in hellohousing miterfassen. Die Kosten aller Belege, die Sie als betriebskostenrelevant markieren, übernimmt hellohousing automatisch in Betriebskostenabrechnung. Haben Sie Umsatzsteuer oder Lohnkosten bei Belegen hinterlegt, so übernimmt hellohousing automatisch auch diese Daten in die Betriebskostenabrechnung. hellohousing legt die MwSt. und Lohnkosten zusammen mit den Kosten auf die Mieter um. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Die nachfolgende Darstellung zeigt beispielhaft die Erfassung von Umsatzsteuer und Lohnkosten beim Erfassen eines Beleges. Da die Beleg als relevant für die Betriebskostenabrechnung markiert ist, werden Umsatzsteuer und Lohnkosten automatisch in die Betriebkostenabrechnung übernommen. In diesem Fall für die Kostenposition Hauswart.
Angabe der Umsatzsteuer und Lohnkosten beim Anlegen eines Beleges in hellohousing
Sie können Umsatzsteuer und Lohnkosten auf jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt durch Bearbeiten des Beleges ergänzen oder anpassen.
hellohousing legt die entsprechenden Nebenkostenpositionen an und hinterlegt die anteiligen MwSt. und Lohnkosten ähnlich wie in der nachfolgenden Darstellung.
Nebenkostenposition in hellohousing mit MwSt. und Lohnkostenanteil
Erfassen der Umsatzsteuer und Lohnkosten direkt bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung
Um die Umsatzsteuer und Lohnkosten direkt in der Betriebskostenabrechnung zu erfassen, öffnen Sie im Bereich Betriebskosten (links im Hauptmenü) die gewünschte Betriebskostenabrechnung.
Sie können sowohl bei den Heizkosten (1. Bildschirm) oder bei den weiteren Nebenkosten (2. Bildschirm) Umsatzsteuer und Lohnkosten hinterlegen. Klicken Sie dazu bei der gewünschten Kostenposition auf Umsatzsteuer oder Lohn (siehe nachfolgende Darstellung). Es öffnet sich ein Fenster in dem Sie die Angaben für Umsatzsteuer und Lohnkosten ergänzen können. Drücken Sie im Anschluss auf Speichern.
Sie können analog jederzeit die Angaben bearbeiten oder löschen.
Ergänzen von Umsatzsteuer und Lohnkosten in der Nebenkostenabrechnung
Ausweis der Umsatzsteuer und Lohnkosten im fertigen Abrechnungsdokument
hellohousing legt MwSt. und Lohnkosten analog zu den Betriebskosten anteilig auf die Mieter um. Im dritten Schritt der Betriebskostenabrechnung können Sie nun die anteilige MwSt. (gewerbliche Mieter) und die anteiligen Lohnkosten (private Mieter) je Mieter ausweisen.
Aktivieren Sie dazu im oberen Bereich die Schaltflächen Lohnkosten ausweisen (private Mieter) bzw. MwSt. ausweisen (gewerbliche Mieter).
hellohousing zeigt Ihnen nun direkt unterhalb der Gesamtwerte für Betriebskosten, Vorauszahlungen, Guthaben / Nachzahlungen die enthaltene MwSt. (gewerbliche Mieter) bzw. die enthaltenen Lohnkosten (private Mieter) an.
Die nachfolgende Darstellung zeigt beispielhaft den Ausweis der enthaltenen MwSt. für einen gewerblichen Mieter.
Ausweis der enthaltenen MwSt. für einen gewerblichen Mieter
Sie können die Nebenkostenabrechnung jetzt mit diesen Informationen drucken und herunterladen.
Hinweis: Für Leerstände und bei Mietern vom Typ Selbstnutzer zeigt hellohousing zu Kontrollzwecken sowohl MwSt.-Anteil als auch den Anteil der Lohnkosten an.